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TEILNAHMEBEDINGUNGEN.

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme
am Int. Lohners Vulkan Halbmarathon

 

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Die Läufe des Lohners Vulkan Halbmarathon werden nach den Internationalen
Wettkampfbestimmungen (IWB) und den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes
(DLV) veranstaltet.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter
zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen
Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil
des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

§ 2 Teilnahmebedingungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Läufer/Walker und Läuferinnen/Walkerinnen der in den speziellen
festgelegten Jahrgänge. Startberechtigt ist nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
· Ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung
· Bezahlung der Teilnahmegebühr (ausgenommen Bambinis).

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbetrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann schriftlich (per E-Mail, Fax) oder per Online-Anmeldung über das
entsprechende „Web-Formular“ und telefonisch bei den in der Ausschreibung angegeben
Telefonnummern erfolgen.

§ 4 Datenerhebung und –verwertung
(1) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten
maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste u.a. im Internet veröffentlicht
werden dürfen.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Läufen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos
u.a. sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern dürfen vom Veranstalter ohne
Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.

§ 5 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung
oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht kein Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber
dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegen das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers.